Der Senf wurde als Würze von Fleischspeisen schon in der Völkerwanderungszeit verwendet. "Den Senf dazu geben" wurde zunächst in der Bedeutung gebraucht: "Durch Witze und Derbheiten ein Gespräch würzen", dann "das schärfste Wort dazu sagen", und schließlich erhielt es einen verächtlichen Sinn. (nach Heinrich Raab: Deutsche Redewendungen, Wien 1981)

Montag, September 17, 2007

Kinder in der Videothek

Es steht für jeden lesbar an den Eingangstüren der Videotheken, dass der Zutritt Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet ist. 17 Manta-Fahrer warten auch brav auf den 18., um endlich hineingehen zu können. Letztens hatte ich zwei Erlebnisse, bei denen ich nicht wusste, ob ich eher lachen oder wütend auf die Erziehungsberechtigten sein sollte.
Im ersten Fall lief ein ca. 4 jähriger inmitten der Actionstreifen-Abteilung umher. Als das Personal darauf aufmerksam machte, dass dies nicht zulässig ist, antwortete der Vater: "Wieso, der kann doch noch gar nichts sehen!" Ich bog um die nächste Ecke zu den Komödien, griff nach irgendeinem Film, um so meinem Lachen einen Grund zu geben, der die eigentlichen Lachnummer überspielte.
Im zweiten Fall rannte ein ebenfalls 3-4 jähriger durch die Regale und vertauschte munter die Filmanhänger, während sein Vater auf der Suche nach einem Movie war. Abermals wies ein Angestellter auf das Verbot hin und wiederum zeigte der Vater kein Einsehen. Der sichtlich überforderte Videothekmitarbeiter verlangte leicht gereizt vom coolen Daddy, den Sohn wenigstens auf den Arm zu nehmen. Als ich die Inhaltsangabe eines brutalen Thrillers durchlas, stand der Mann, mit seinem Sohn im Arm neben mir und interessierte sich für den selben Film und nahm ihn aus dem Regal. Besagtes Kleinkind nahm seinem Vater die Hülle aus der Hand und war nicht gewillt sie wieder auszuhändigen. Daddy ließ ihn gewähren und nahm sich eine neue Hülle. Am Ende war Vater und Sohn vor mir an der Ausgabentheke, hatte mittlerweile den kleinen Mann wieder abgesetzt, der sich auch gleich daran machte, ein paar Horrorvideos anzuschauen. Kurz bevor der Kleine in die Pornoabteilung entwischen konnte, fing sein Vater ihn ein und sie verließen die Scene.
Videotheken-Besitzer müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, wenn so ein Fall beobachtet wird oder gar angezeigt wird. Als Inhaber sollte man darauf hinweisen und dem Kunden trocken darüber in Kenntnis setzen, dass man auf seinen Umsatz lieber verzichtet und er doch bitte mit seinem Nachwuchs den Laden verlassen sollte.
Bleibt zu hoffen, dass der Sohn in 20 Jahren mich als 60 jähriger nicht überfällt und abmurkst, so wie er es schon oftmals in jungen Jahren im Fernsehen gesehen hat.